MPU-Kosten

Gut Beraten, mindert die Kosten

Die MPU-Kosten, die durch eine Anordnung zur MPU entstehen, richten sich nach der Schwere des Vergehens und können einen deutlichen finanziellen Einschnitt bedeuten. Je nach Anordnung fallen nicht nur die Kosten für die eigentliche medizinisch-pyschologische Untersuchung an, sondern zusätzlich auch Kosten für Urintests, Haarproben usw. Diese Kosten lassen sich nicht vermeiden und sind in der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt – sind somit standardisiert. In der Gebührenordnung liegt der Grundsatz für eine MPU wegen Alkohol- oder Drogenvergehen bei EUR 338,00 netto (2016). Zusätzlich können meist weitere Kosten für Gutachten und Screening dazu kommen.

Die Kosten erhöhen sich ebenfalls, wenn mehrere Vergehen gleichzeitig vorliegen. Dazu einige Beispiele (inklusive Mehrwertsteuer):

402,22 EUR wegen Fahren unter Alkoholeinfluss
347,48 EUR bei zu vielen Punkten in der Verkehrssünderkartei
575,96 EUR wegen Alkoholauffälligkeit und zu hohem Punktekonto
554,54 EUR wegen Fahren unter Drogeneinfluss
728,28 EUR wegen Fahren unter Drogeneinfluss und Punktevergehen
755,65 EUR wegen Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss
347,48 EUR aufgrund einer Straftat.

Generell gilt: Diese Kosten fallen bei jeder medizinisch-psychologischen Untersuchung an. Wird die erste MPU nicht bestanden, müssen sie bei jedem weiteren Mal in voller Höhe erneut gezahlt werden. Rabatte sind nicht vorgesehen.

MPU erfolgreich bestehen

Sollte eine MPU nicht erfolgreich bestanden werden, entstehen jedoch doppelte Kosten und damit einhergehend auch eine längere Wartezeit, auf die Wiedererlangung des Führerscheins. Damit die MPU beim ersten Mal erfolgreich absolviert werden kann, beraten Sie unsere Mitarbeiter umfassend und bereiten Sie optimal auf die Prüfung vor.

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