Bußgeld Fahrverbot StVO-Novelle ausgesetzt

Bußgeld und Fahrverbot der StVO-Novelle teilweise ausgesetzt

Bußgeld und Fahrverbot geraten ins Stocken

Die am 28. April dieses Jahres neu in Kraft getretene StVO-Novelle, mit ihren mitunter sehr massiven Änderungen, wurde am Donnerstag, den 9. Juli 2020, teilweise ausgesetzt.

Formfehler: Verweis auf Rechtsgrundlage Nr.3 fehlt

Durch einen Formfehler werden die neuen Fahrverbote höchstwahrscheinlich nichtig. In der Verordnung von Verkehrsminister Scheuer, fehlt ein Verweis auf die Rechtsgrundlage für Fahrverbote, den Paragrafen 26a des Straßenverkehrsgesetzes mit den Absätzen Nr. 1, Nr. 2. und Nr. 3. Die ersten beiden Absätze werden erwähnt, die Nr. 3, die sich auf Fahrverbote bezieht, wurde jedoch schlicht vergessen.
Es liegt nun an den Gerichten, die neue Verordnung für nichtig zu erklären. Dann müsste das gesamte Verfahren zur Gesetzgebung nochmals durchlaufen werden. Vor Jahresende bleibt also eine Rechtsunsicherheit bestehen.

Alle Bescheide vor dem 6. Juli 2020 sind rechtskräftig ...

... sofern kein Einspruch eingelegt wurde oder wird. Viele Rechtsanwälte empfehlen daher unbedingt Einspruch gegen entsprechende Bußgelder sowie Fahrverbote einzulegen. Diese müssen innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt des Bescheides eingelegt werden!
Hessen will laufende Bußgeldverfahren, die auf Grundlage des verschärften Bußgeldkatalogs entstanden sind, prüfen. Möglich ist, dass die Bescheide vollständig oder teilweise zurückgenommen werden.